Ius (N.) ad rem Bedeutung

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ius (N.) ad rem

ius (N.) ad rem Logo #42015(lat.) ist im Mittelalter das mit dem Abschluss eines Rechtsgeschäftes entstehende Recht auf die Sache. Es erscheint in der gelehrten Literatur des 13. Jh.s (Kanonistik [1200-10], Summa super usibus feudorum [1230-50, Jacques de Revigny?]) für den Lehnsmann, welcher zwar bereits belehnt ist, das Lehnsgut aber noch nicht körperlich erlangt hat. E...
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